GEMEINDEN
 
 Peenemünde  
 Karlshagen  
 Trassenheide  
 Zinnowitz  
   Ortsplan  
   Gemeindevertretung  
   Ausschüsse  
   Geschäftsordnung  
   Satzungen  
   Verordnungen  
   Vereine  
   Links  
 Mölschow  
 
AMT KONTAKTDATEN
 

Amt Usedom-Nord


Möwenstraße 1
17454 Ostseebad Zinnowitz
Tel.: (038377) 730
Fax: (038377) 73 - 199
info@amtusedomnord.de

Wir sind für Sie da!
 
 
STRAND TRASSENHEIDE
 
weiter >>
 
 
Peenemünde Ostseebad Karlshagen
Peenemünde Karlshagen
Ostseebad Trassenheide Ostseebad Zinnowitz
Trassenheide Zinnowitz
Mölschow
Mölschow

Benutzungsordnung der Gemeindebibliothek






Aktuelle Lesefassung

Benutzungsordnung der Gemeindebibliothek des Ostseebades Zinnowitz


§ 1
Allgemeines

(1) Die Gemeindebibliothek ist eine öffentliche Einrichtung des Ostseebades Zinnowitz.
Sie dient der schulischen Bildung, der beruflichen Aus- und Weiterbildung und allgemeinen Kommunikations-, Informations- und Freizeitzwecken.
(2) Jeder kann die Einrichtung der Gemeindebibliothek im Rahmen dieser Benutzungsordnung auf privatrechtlicher Grundlage nutzen.
(3) Für die Ausleihe und sonstige Leistungen sind die Tarife entsprechend der Anlage zu dieser Benutzungsordnung zu entrichten.


§2
Öffnungszeiten

(1) Die Gemeindebibliothek hat festgelegte Öffnungszeiten. Sie werden durch Aushang bekannt gemacht.


§3
Anmeldung

(1) Für die Benutzer der Bibliothek ist eine Anmeldung und die Ausstellung eines Benutzerausweises erforderlich, der Eigentum der Bibliothek bleibt. Er kann in begründeten Fällen zurückverlangt werden.
(2) Der Benutzer meldet sich unter Vorlage seines Personalausweises oder eines sonstigen gültigen amtlichen Identitätsausweises an. Dazu ist die Angabe des Namens, der Anschrift und des Geburtsdatums auf ein Anmeldeformular notwendig. Der Benutzer erkennt mit seiner Unterschrift die Benutzungsordnung mit Ihrer in der Anlage festgelegten Tarife an und gibt seine Einwilligung, die oben genannten Angaben zur Person elektronisch zu speichern.
(3) Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können sich mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters anmelden. Mit seiner Unterschrift auf dem Anmeldeformular verpflichtet sich der gesetzliche Vertreter zur Haftung bei Schadensfall und zur Begleichung anfallender Tarife nach Maßgabe dieser Anlage.
(4) Dienststellen, Institute, Firmen und juristische Personen melden sich durch schriftlichen Antrag ihres Vertretungsberechtigten an und hinterlegen bis zu 3 Unterschriften von Bevollmächtigten, die die Bibliotheksnutzung für den Antragsteller wahrnehmen.
(5) Der bei der Antragsstellung ausgestellte Benutzerausweis ist nicht übertragbar. Die Gültigkeit des Benutzerausweises ist vom Ausstellungstag an auf ein Jahr begrenzt und kann auf Antrag des Benutzers jeweils für die Dauer eines weiteren Jahres verlängert werden.
(6) Die Benutzer sind verpflichtet unaufgefordert und unverzüglich Veränderungen ihres Namens, ihrer Anschrift sowie den Verlust des Benutzerausweises der Bibliothek mitzuteilen. Die Ersatzerstellung eines Benutzerausweises ist kostenpflichtig.


§4
Formen der Benutzung

(1) Die Benutzung von Medien kann in der Bibliothek oder durch Ausleihe außer Haus erfolgen.
(2) Die Bibliothek unterstützt ihre Benutzer bei der Bibliotheksbenutzung durch Beratung, Auskunft und Information.
(3) Die Benutzer können sich mit Hilfe von Katalogen, Literaturverzeichnissen, Bibliografien und anderen Informationsmitteln informieren. Sie können alle öffentlich zugänglichen Studien und Arbeitsmöglichkeiten, bereitgestellte Hilfsmittel und Benutzungsdienste in Anspruch nehmen. Sie sind berechtigt, selbstständig Medien aus der Freihandbenutzung aufgestellten Beständen zu entnehmen.


§5
Ausleihe und Verlängerung

(1) Gegen Vorlage des Benutzerausweises werden Bücher, Tonträger, Videos und Spiele bis zu 3 Wochen entliehen. Die Ausleihfrist beginnt am Tag der Ausleihe. Die Bibliotheksleitung kann andere Fristen festlegen. Präsenzbestände werden nicht ausgeliehen.
(2) Wenn keine Vorbestellung vorliegt, kann die Leihfrist mündlich, schriftlich oder telefonisch vor Ablauf verlängert werden. Darüber entscheidet das Bibliothekspersonal.


§6
Zusätzliche Leistungen

(1) Für ausgeliehene Medien nimmt die Bibliothek auf Antrag der Benutzer Vorbestellungen entgegen. Diese sind kostenpflichtig. Vorbestellte Medien werden eine Woche lang bereitgestellt. Die Bereitstellung erfolgt auf dem Postweg. Das Recht auf Vorbestellung kann durch die Bibliotheksleitung für einzelne Medien ganz oder teilweise aufgehoben werden.
(2) Die Benutzer können unter Beachtung des Urheberrechts Kopien aus dem Bibliotheksgut anfertigen. Diese sind kostenpflichtig.


§7
Säumnis

(1) Wurde die Ausleihfrist überzogen, schickt die Bibliothek in angemessener Frist eine schriftliche Mahnung an den Säumigen, bei Minderjährigen an dessen gesetzlichen Vertreter. Bleibt sie erfolglos, ergeht eine 2. Mahnung und eine 3. Mahnung. Zur Abgeltung des Aufwandes wird ein Tarif nach Maßgabe dieser Anlage erhoben. Die Portokosten für Mahnungen sind ebenfalls zu erstatten. Auch wenn noch keine Mahnung erfolgte ist die Überziehung der Ausleihfrist kostenpflichtig.
(2) Wer Bibliotheksgut nicht zurückgibt und auf Mahnungen nicht reagiert, gibt zur Vermutung Anlass, er wolle es sich rechtswidrig aneignen, wird von der Nutzung der Bibliothek ausgeschlossen. Schadensersatz- und Herausgabeansprüche werden davon nicht berührt.
(3) Die Entscheidung über das Ausleihen weiterer Medien kann von der Rückgabe angemahnter Medien sowie der Erfüllung bestehender Zahlungsverpflichtungen abhängig gemacht werden.
(4) Die Einziehung ausgeliehener Medien, Versäumnisentgelte sowie Ersatzleistungen, zu deren Rückgabe bzw. Begleichung vergeblich aufgefordert wurde, kann auf dem Wege der Klage erfolgen.


§8
Pflichten und Haftung der Benutzer

(1) Die Benutzer sind verpflichtet, die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln, sie vor Veränderung, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren.
(2) Vor der Ausleihe sind durch den Benutzer der Zustand und die Vollständigkeit der Medien zu prüfen und sichtbare Mängel sofort anzuzeigen.
(3) Die Weitergabe des Benutzerausweises sowie der entliehenen Medien an Dritte ist unzulässig. Für Schäden durch Missbrauch haften die Benutzer auch ohne eigenes Verschulden.
(4) Für den Verlust oder die Beschädigung von Bibliotheksgut haben die Benutzer bzw. ihre gesetzlichen Vertreter vollen Ersatz zu leisten, auch wenn sie kein Verschulden trifft.
(5) In den Bibliotheksräumen haben die Benutzer aufeinander Rücksicht zu nehmen, die erforderliche Ruhe zu bewahren und andere Verhaltensweisen, die die ungestörte Benutzung beeinträchtigen oder die Medien gefährden, zu unterlassen.


§9
Haftung der Bibliothek

(1) Die Bibliothek haftet nicht für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzer.
(2) Das Anfertigen von Kopien und Vervielfältigungen von ausgeliehenen Medieneinheiten jeglicher Art außerhalb der Bibliothek ist verboten.


§10
Ordnung in der Bibliothek

(1) Große, schwere oder sperrige Gegenstände und Tiere dürfen nicht in die Bibliothek mitgebracht werden.
(2) Mitgebrachte Taschen sind im verschließbaren Taschenschrank aufzubewahren.
(3) Benutzer, die gegen die Benutzungsordnung verstoßen, sowie bei wiederholten Verstößen gegen die Verhaltenspflichten trotz mehrmaliger Mahnung, können auf Dauer oder für begrenzte Zeit von der Bibliotheksnutzung ausgeschlossen werden. Die Entscheidung darüber obliegt der Bibliotheksleitung.


§11
Inkrafttreten

(1) Die Benutzungsordnung, einschließlich die in der Anlage festgelegten Tarife treten mit der Beschlussfassung der Gemeindevertretung ab 21.02.2001 in Kraft.
Gleichzeitig treten die Benutzungsordnung und Anhang zur Benutzungsordnung vom 01. Mai 1993 außer Kraft.

Ostseebad Zinnowitz, den 21.02.2001

Dr. W. Krug
Bürgermeister

Diese Satzung wurde im amtlichen Mitteilungsblatt „Zinnowitzer Gemeindeanzeiger“ am 03.02.2001 veröffentlicht.

.......................................................................................................

Anlage zur Benutzungsordnung der Gemeindebibliothek des Ostseebades Zinnowitz vom 21.02.2001


Anlage 1

Tarife der Gemeindebibliothek des Ostseebades Zinnowitz

1.) Benutzungstarif

a) Jahrestarif

Erwachsene
10,23 EUR
Ermäßigung für Rentner, Schwerbehinderte, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger,
5,11 EUR
Schüler, Studenten, Zivildienstleistende und Wehrpflichtige
Kinder und Jugendliche bis vollendetem 18. Lebensjahr
kostenlos
b) Einzelausleihe

Für Kurzzeitleser
- berechnet zur beliebigen Ausleihe für den Zeitraum zweier Ausleihfristen
1,02 EUR
c) Für Gäste

mit Kurtaxe
kostenlos
ohne Kurtaxe
2,56 EUR


2.) Säumniszuschlag (medienbezogen)

a) 1. Woche
0,51 EUR
jede weitere Woche
1,02 EUR
b) Die Kosten für die Eintreibung der Beträge hat der Benutzer zu tragen
1,02 EUR


3.) Ersatzleistungen

a) Ersatzausstellung eines Benutzerausweises durch Verlust
1,02 EUR
b) Einarbeitung einer Medienart durch Verlust oder Beschädigung
2,56 EUR


4.) Schadensersatzleistungen bei Verlust von Medien oder Beschädigung

a) Beschaffung eines identischen Ersatzstückes,
bei Vorgabe eines bestimmten Zeitraumes
-
b) Ersatzleistung durch Wertausgleich in Geld

c) Kleinere Schäden an Bücher
2,56 EUR
d) Beschädigung oder Verlust von CD- und Kassettenhüllen, einschließlich Cover
1,53 EUR


5.) Tarife für besondere Leistungen

a) Vorbestellung 0,51 Euro
0,51 EUR
b) Kopieren an Büchern je Blatt 0,10 Euro
0,10 EUR
c) Internetzugangsgebühren

- je angefangene 15 Minuten
1,02 EUR
- Ausdruck je Internetseite
0,15 EUR



.......................................................................................................
FEBRUAR
M D M D F S S
12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
272829
 
 
Clever ohne Stau und Hektik über die Insel Usedom – das UsedomRad
.....................................
- NEU - Energieberatung im Amt Usedom-Nord
.....................................
Verkehrsbeschränkungen in der Bahnhofstraße Trassenheide
.....................................
Kompensationsflächenpool "Cämmerer See und angrenzende Niederung" Touristisches Wegekonzept
.....................................
 
 
LINKS
 
Geodatenportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern
.....................................
Dienstleistungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern
.....................................
Zweckverband Elektronische Verwaltung
.....................................
Zweckverband Wasserversorgung & Abwasserbeseitigung Insel Usedom
.....................................
Blutspendetermine in Zinnowitz und Karlshagen
 
 
WETTERPROGNOSE
 
Peenemünde Ostseebad Karlshagen Ostseebad Trassenheide Mölschow Ostseebad Zinnowitz Ratsinfo