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Entgeltverordnung der Sportschule Zinnowitz






Aktuelle Lesefassung

Entgeltverordnung zur Erhebung von privatrechtlichen Entgelten
für die Nutzung der Sportschule Zinnowitz

Aufgrund der §§ 2, 4 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Januar 1998 (GVOB M-V S. 29), geändert durch das Gesetz vom 10. Juli 1998 (GVBI M-V S. 634) in Verbindung mit § 6 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg – Vorpommern (KAG M/V) vom 22.11.2001 (GVOBI M-V S. 522, berichtigt in GVOBI S. 916) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz auf ihrer Sitzung am 21.11.2006 folgende Entgeltverordnung:


§ 1
Benutzergruppen

Für die Erhebung von Entgelten werden verschiedene Nutzergruppen unterschieden.

1. externe Nutzer – Nutzer, die nicht in der Sportschule wohnen
2. Hausgäste – Beherbergungsgäste der Sportschule
3. Dauernutzer – Schulen, Vereine, Institutionen, Einzelpersonen (Mindestnutzung 50 Einheiten/Jahr)
4. kommerzielle Nutzer – Großveranstaltungen, Gastronomie, Verkauf


§ 2
Berechnung der Nutzungszeit

Die Entgelte für die Beherbergung werden nach der Anzahl der Übernachtungen berechnet, Verpflegungsleistungen entsprechend ihrer Inanspruchnahme. Die Berechnung der Sportstättennutzung erfolgt je angefangener Nutzungseinheit.


§ 3
Zusatzleistungen

Die zu erhebenden Entgelte beinhalten neben der Inanspruchnahme der vereinbarten Leistung, die Benutzung der Sanitäreinrichtungen (Umkleiden, Duschen, Toiletten), der vorhandenen Sportgeräte und die Abdeckung der Bewirtschaftungskosten (Betriebskosten, Personal) in angemessenem Umfang. Erhöhte Aufwendungen sind entsprechend gesondert zu vergüten.


§ 4
Preisgestaltung

1. Beherbergung

Preise pro Person und Übernachtung

bis 3 ÜN ab 4 ÜN
Einzelpreis 22,00 € 20,00 €
Gruppen 20,00 €
Leerbettzuschlag5,00 € 18,00 €
Bungalow 50,00 €


2. Verpflegungsleistungen

Preis pro Person und Mahlzeit


Kinder (bis 10 J.)
Frühstück6,00 €
4,50 €
Mittagessen8,00 €
6,50 €
Abendessen7,00 €
5,50 €
Halbpension12,50 €
9,50 €
Vollpension19,50 €
15,00 €


3. Sportstättennutzung

a) Hausgäste
Bei Buchung von Halb- bzw. Vollpension ist die Nutzung der Sportanlagen inclusive. Ansonsten gelten die Preise für externe Nutzer.

b) externe Gäste

Preis pro Person und Mahlzeit

Nutzungseinheit
große Halle 60 min50,00 €
kleine Halle60 min 30,00 €
Fußballplatz90 min 50,00 €
halber Fußballplatz 90 min 30,00 €
KraftraumPers. je Trainingseinheit3,00 €
LA-Anlage Pers. je Trainingseinheit3,00 €
Gruppensauna
Grundgebühr
Verlängerung

120 min
je angefangene Stunde

30,00 €
10,00 €


c) Dauernutzer

Dauernutzern wird ein Nachlass von 20 % auf die Preise für externe Nutzer gewährt. Voraussetzung ist die Inanspruchnahme von jährlich mindestens 50 Nutzungseinheiten.

d) kommerzielle Nutzer (Preise zzgl. MwSt.)

große Halle je Tag: 375,00 €
kleine Halle je Tag : 175,00 €

4. Paketpreise für Gruppen (gültig ab 10 Personen)

Preis pro Person und Übernachtung

bis 3 ÜN ab 4 ÜN



(bis 10 Jahre)
(bis 10 Jahre)
ÜN / F25,50 € 24,00 € 24,00 € 22,50 €
ÜN / HP*31,00 € 28,00 €29,50 €26,00 €
ÜN / VP* 34,5031,50 €33,00 € 29,00 €

* incl. Nutzung der Sportstätten
5. Sonderpreis für Schulklassen

Für Schulerreisen gelten außerhalb der bundesdeutschen Ferienzeiten Sonderkonditionen.

Preise pro Person und Übernachtung:
ÜN incl. Halbpension: 25,- €
ÜN incl. Vollpension: 27,- €


§ 5
Ermäßigung und Erlass von Entgelten

Sollte ein besonderes öffentliches Interesse vorliegen ist in Einzelfällen die Ermäßigung oder der Erlass von Entgelten möglich. Die Entscheidung darüber obliegt dem Bürgermeister.


§ 6
Entrichtung von Entgelten

Die Zahlung der Entgelte erfolgt je nach Vereinbarung in der Sportschule in bar bzw. nach Rechnungslegung per Überweisung auf das angegebene Konto des Eigenbetriebes Sportschule Zinnowitz.
Für sämtliche Zahlungen gelten die Festlegungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sportschule in der jeweils aktuellen Fassung.


§ 7
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 01.01.2007 in Kraft.

Ostseebad Zinnowitz, 21.11.2006


Michalk
Bürgermeister

Diese Entgeltverordnung ist am 19.12.2006 im amtlichen Mitteilungsblatt "Der Usedomer Norden" veröffentlicht worden.





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