Entgeltverordnung der Sportschule Zinnowitz
![]() |
Aktuelle Lesefassung
Entgeltverordnung zur Erhebung von privatrechtlichen Entgelten
für die Nutzung der Sportschule Zinnowitz
für die Nutzung der Sportschule Zinnowitz
Aufgrund der §§ 2, 4 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Januar 1998 (GVOB M-V S. 29), geändert durch das Gesetz vom 10. Juli 1998 (GVBI M-V S. 634) in Verbindung mit § 6 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg – Vorpommern (KAG M/V) vom 22.11.2001 (GVOBI M-V S. 522, berichtigt in GVOBI S. 916) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz auf ihrer Sitzung am 21.11.2006 folgende Entgeltverordnung:
§ 1
Benutzergruppen
Benutzergruppen
Für die Erhebung von Entgelten werden verschiedene Nutzergruppen unterschieden.
1. externe Nutzer – Nutzer, die nicht in der Sportschule wohnen
2. Hausgäste – Beherbergungsgäste der Sportschule
3. Dauernutzer – Schulen, Vereine, Institutionen, Einzelpersonen (Mindestnutzung 50 Einheiten/Jahr)
4. kommerzielle Nutzer – Großveranstaltungen, Gastronomie, Verkauf
§ 2
Berechnung der Nutzungszeit
Berechnung der Nutzungszeit
Die Entgelte für die Beherbergung werden nach der Anzahl der Übernachtungen berechnet, Verpflegungsleistungen entsprechend ihrer Inanspruchnahme. Die Berechnung der Sportstättennutzung erfolgt je angefangener Nutzungseinheit.
§ 3
Zusatzleistungen
Zusatzleistungen
Die zu erhebenden Entgelte beinhalten neben der Inanspruchnahme der vereinbarten Leistung, die Benutzung der Sanitäreinrichtungen (Umkleiden, Duschen, Toiletten), der vorhandenen Sportgeräte und die Abdeckung der Bewirtschaftungskosten (Betriebskosten, Personal) in angemessenem Umfang. Erhöhte Aufwendungen sind entsprechend gesondert zu vergüten.
§ 4
Preisgestaltung
Preisgestaltung
1. Beherbergung
| Preise pro Person und Übernachtung |
| bis 3 ÜN | ab 4 ÜN | |
| Einzelpreis | 22,00 € | 20,00 € |
| Gruppen | 20,00 € | |
| Leerbettzuschlag | 5,00 € | 18,00 € |
| Bungalow | 50,00 € |
2. Verpflegungsleistungen
| Preis pro Person und Mahlzeit |
| Kinder (bis 10 J.) | ||
| Frühstück | 6,00 € | 4,50 € |
| Mittagessen | 8,00 € | 6,50 € |
| Abendessen | 7,00 € | 5,50 € |
| Halbpension | 12,50 € | 9,50 € |
| Vollpension | 19,50 € | 15,00 € |
3. Sportstättennutzung
a) Hausgäste
Bei Buchung von Halb- bzw. Vollpension ist die Nutzung der Sportanlagen inclusive. Ansonsten gelten die Preise für externe Nutzer.
b) externe Gäste
| Preis pro Person und Mahlzeit |
| Nutzungseinheit | ||
| große Halle | 60 min | 50,00 € |
| kleine Halle | 60 min | 30,00 € |
| Fußballplatz | 90 min | 50,00 € |
| halber Fußballplatz | 90 min | 30,00 € |
| Kraftraum | Pers. je Trainingseinheit | 3,00 € |
| LA-Anlage | Pers. je Trainingseinheit | 3,00 € |
| Gruppensauna Grundgebühr Verlängerung | 120 min je angefangene Stunde | 30,00 € 10,00 € |
c) Dauernutzer
Dauernutzern wird ein Nachlass von 20 % auf die Preise für externe Nutzer gewährt. Voraussetzung ist die Inanspruchnahme von jährlich mindestens 50 Nutzungseinheiten.
d) kommerzielle Nutzer (Preise zzgl. MwSt.)
große Halle je Tag: 375,00 €
kleine Halle je Tag : 175,00 €
4. Paketpreise für Gruppen (gültig ab 10 Personen)
| Preis pro Person und Übernachtung |
| | bis 3 ÜN | ab 4 ÜN |
| (bis 10 Jahre) | (bis 10 Jahre) | |||
| ÜN / F | 25,50 € | 24,00 € | 24,00 € | 22,50 € |
| ÜN / HP* | 31,00 € | 28,00 € | 29,50 € | 26,00 € |
| ÜN / VP* | 34,50 | 31,50 € | 33,00 € | 29,00 € |
* incl. Nutzung der Sportstätten
5. Sonderpreis für Schulklassen
Für Schulerreisen gelten außerhalb der bundesdeutschen Ferienzeiten Sonderkonditionen.
Preise pro Person und Übernachtung:
ÜN incl. Halbpension: 25,- €
ÜN incl. Vollpension: 27,- €
§ 5
Ermäßigung und Erlass von Entgelten
Ermäßigung und Erlass von Entgelten
Sollte ein besonderes öffentliches Interesse vorliegen ist in Einzelfällen die Ermäßigung oder der Erlass von Entgelten möglich. Die Entscheidung darüber obliegt dem Bürgermeister.
§ 6
Entrichtung von Entgelten
Entrichtung von Entgelten
Die Zahlung der Entgelte erfolgt je nach Vereinbarung in der Sportschule in bar bzw. nach Rechnungslegung per Überweisung auf das angegebene Konto des Eigenbetriebes Sportschule Zinnowitz.
Für sämtliche Zahlungen gelten die Festlegungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sportschule in der jeweils aktuellen Fassung.
§ 7
Inkrafttreten
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 01.01.2007 in Kraft.
Ostseebad Zinnowitz, 21.11.2006
Michalk
Bürgermeister
Diese Entgeltverordnung ist am 19.12.2006 im amtlichen Mitteilungsblatt "Der Usedomer Norden" veröffentlicht worden.

.......................................................................................................
Peenemünde
Zinnowitz
Ortsplan 





